Ratgeber Hausverkauf
Unterlagen Hausverkauf: Die komplette Checkliste für Lübeck
Wer sein Haus verkaufen will, denkt zuerst an den Preis und an den richtigen Zeitpunkt – und zuletzt an Papier. Dabei entscheidet die Aktenlage mit über beides: Vollständige Unterlagen machen die Vermarktung schneller, geben Kaufinteressenten und deren Banken Sicherheit und nehmen der Preisverhandlung die Angriffsfläche. Fehlende Unterlagen kosten dagegen Zeit, Vertrauen und am Ende fast immer Geld.
Die Kernantwort vorweg: Sie brauchen rund ein Dutzend Dokumente aus vier Quellen – Grundbuchamt, Katasterverwaltung, Bauverwaltung und Ihren eigenen Ordnern. Das meiste davon ist in Lübeck günstig und unkompliziert zu beschaffen. Der eine Posten, der den Zeitplan bestimmt, ist die Bauakte: Das Bauaktenarchiv der Hansestadt Lübeck nennt derzeit eine Wartezeit von mindestens vier Wochen ab vollständigem Antrag. Wer den Verkauf plant, sollte deshalb vier bis sechs Wochen Vorlauf für die Unterlagen einrechnen – und mit der Bauakte anfangen, nicht aufhören.
Als Immobilienmakler und dena-gelisteter Energieberater in Lübeck stellen wir Objektakten für unsere Verkäufer regelmäßig selbst zusammen. Diese Checkliste führt Sie durch alle Dokumente – gegliedert nach Vermarktung, Käufer und Bank, Notartermin und Sonderfällen – und sagt Ihnen zu jedem: wo Sie es in Lübeck bekommen, was es kostet und wie lange es dauert.
Welche Unterlagen brauchen Sie für die Vermarktung?
Diese sechs Dokumente gehören in jedes seriöse Exposé beziehungsweise müssen spätestens zur ersten Besichtigung vorliegen. Ohne sie sollten Sie nicht inserieren.
Grundbuchauszug
Der Grundbuchauszug ist der Eigentumsnachweis schlechthin. Er zeigt in drei Abteilungen, wem das Grundstück gehört (Abteilung I), welche Lasten und Beschränkungen darauf liegen – etwa Wegerechte, Wohnrechte oder eine Auflassungsvormerkung (Abteilung II) – und welche Grundschulden oder Hypotheken eingetragen sind (Abteilung III). Käufer, Banken und Notar arbeiten mit diesem Dokument; für die Vermarktung sollte der Auszug nicht älter als drei Monate sein.
Zuständig ist das Grundbuchamt am Amtsgericht Lübeck, Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck. Der unbeglaubigte Auszug kostet 10 Euro, der beglaubigte 20 Euro (Nr. 17000/17001 KV GNotKG). Der Antrag geht per Post, per E-Mail an Grundbuch@AG-Luebeck.LandSH.de, über Mein Justizpostfach oder persönlich nach Terminabsprache. Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen – als eingetragener Eigentümer haben Sie das automatisch. Für die Vermarktung genügt der unbeglaubigte Auszug; die beglaubigte Fassung braucht später allenfalls der Rechtsverkehr.
Flurkarte (Liegenschaftskarte)
Die Liegenschaftskarte – umgangssprachlich Flurkarte – ist der amtliche Nachweis von Lage, Zuschnitt und Grenzen des Flurstücks samt Gebäudebestand. Banken verlangen sie fast immer zur Beleihungsprüfung, und für Käufer beantwortet sie Fragen, die kein Foto klärt: Wo genau verläuft die Grenze? Gehört die Garagenzufahrt zum Grundstück?
In Schleswig-Holstein führt das Landesamt für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo SH) das Liegenschaftskataster; hier bestellen Sie den amtlichen Auszug bequem über das Online-Bestellformular unter geoserver.gdi-sh.de. Die farbige Liegenschaftskarte kostet 27,37 Euro, ein Flurstücks- und Eigentumsnachweis 14,28 Euro (Stand August 2026). Ein Hinweis aus der Praxis: Bestellen Sie direkt beim Landesamt, nicht über gewerbliche Zwischenportale – die verlangen für dasselbe Dokument teils ein Mehrfaches, davor warnt das LVermGeo selbst.
Wohnflächenberechnung
Die Wohnfläche ist eine der meistgeprüften Zahlen im ganzen Verkauf: Sie steht im Exposé, sie fließt in jedes Wertgutachten der Bank ein, und eine erhebliche Abweichung nach unten kann nach dem Kauf zu Ansprüchen gegen den Verkäufer führen. Eine belastbare Berechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) – mit den korrekten Anrechnungen für Dachschrägen, Balkone und Terrassen – gehört deshalb in die Objektakte. Vorhandene Berechnungen finden sich oft in der Bauakte oder in alten Finanzierungsunterlagen. Vorsicht bei überschlägigen Angaben aus alten Exposés oder Versicherungspolicen: Wer „circa 140 Quadratmeter” inseriert und bei 128 landet, verhandelt ab diesem Moment aus der Defensive. Im Zweifel lohnt das Nachmessen durch einen Fachmann.
Energieausweis
Ohne gültigen Energieausweis dürfen Sie nicht vermarkten – das ist keine Formalie, sondern bußgeldbewehrte Pflicht. Schon die Immobilienanzeige muss – sobald ein Ausweis vorliegt – die energetischen Pflichtangaben enthalten (§ 87 GModG), der Ausweis muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden (beides § 80 Abs. 4 GModG). Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden (§ 108 GModG). Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das zum 29. Juli 2026 das GEG abgelöst hat, hat daran nichts geändert – die Energieausweis-Vorschriften gelten unverändert fort.
Prüfen Sie zuerst, ob ein vorhandener Ausweis noch gültig ist: Er gilt zehn Jahre ab Ausstellung. Für viele Lübecker Bestandshäuser gilt außerdem: Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist der Bedarfsausweis Pflicht (§ 80 Abs. 3 GModG) – es sei denn, das Haus erreichte schon bei Fertigstellung oder durch spätere Modernisierung das Wärmeschutzniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977; dann bleibt der günstigere Verbrauchsausweis zulässig. Was beide Varianten kosten und welche Sie brauchen, haben wir im Ratgeber Was kostet ein Energieausweis? aufgeschlüsselt. Rechnen Sie beim Bedarfsausweis mit ein bis zwei Wochen Erstellungszeit – auch das gehört in den Vorlauf.
Grundriss
Der Grundriss ist das am häufigsten angeklickte Dokument in jedem Online-Exposé. Interessenten prüfen daran Zimmerzuschnitt, Umbaupotenzial und Möblierbarkeit – ein Inserat ohne Grundriss produziert spürbar weniger qualifizierte Anfragen. Die Originalpläne liegen in der Bauakte; für die Vermarktung lohnt es sich, daraus einen bemaßten, aktuellen Grundriss aufbereiten zu lassen, der auch spätere Umbauten zeigt. Weicht der heutige Zustand von den genehmigten Plänen ab – der klassische ausgebaute Spitzboden, der angebaute Wintergarten –, sollten Sie das vor der Vermarktung klären und offen kommunizieren, statt es die Bank des Käufers entdecken zu lassen.
Baubeschreibung und Baugenehmigung
Die Baubeschreibung dokumentiert Konstruktion und Ausstattung des Hauses: Wandaufbau, Decken, Dach, Haustechnik. Zusammen mit der Baugenehmigung und den geprüften Bauzeichnungen belegt sie, dass das Gebäude so gebaut werden durfte, wie es dasteht. Diese Unterlagen stammen aus der Bauakte – und damit aus dem Dokument, dessen Beschaffung in Lübeck am längsten dauert (dazu unten mehr). Für ältere Lübecker Häuser gibt es eine wichtige Einschränkung: Das Bauaktenarchiv der Hansestadt verfügt über keine Unterlagen aus der Zeit vor 1945. Bei Gründerzeithäusern in St. Gertrud oder St. Lorenz ist die Aktenlage daher oft lückenhaft – umso wichtiger ist es, alles zu sichern, was in Familienbesitz oder aus früheren Kaufvorgängen vorhanden ist.
Welche Unterlagen wollen Käufer und Banken sehen?
Spätestens wenn ein Interessent ernst macht, prüft seine Bank das Objekt. Je vollständiger Ihr Paket, desto schneller kommt die Finanzierungszusage – und desto geringer das Risiko, dass der Kauf in letzter Minute scheitert.
Nachweise zu Baujahr und Bausubstanz
Das Baujahr belegt die Baugenehmigung oder die Schlussabnahme aus der Bauakte. Dazu gehören, soweit vorhanden: Statiknachweise (bei größeren Lübecker Gebäuden lagern diese getrennt im Statikarchiv der Stadt und müssen bei der Akteneinsicht ausdrücklich mitbeantragt werden), Nachweise über Anbauten und Nutzungsänderungen sowie – falls je erstellt – Schadstoff- oder Holzschutzgutachten. Bei Häusern mit Öltank gehört der letzte Prüfbericht dazu.
Modernisierungsnachweise
Jede belegte Modernisierung ist bares Geld in der Preisverhandlung: neue Heizung, gedämmtes Dach, erneuerte Elektrik, neue Fenster. Sammeln Sie Rechnungen, Fachunternehmererklärungen und Garantieunterlagen mit Jahreszahlen. „Heizung wurde irgendwann mal gemacht” überzeugt keinen Gutachter – „Brennwertkessel 2019, Rechnung liegt vor” schon. Auch der Schornsteinfeger hilft: Das letzte Feuerstättenprotokoll dokumentiert den Zustand der Heizungsanlage neutral.
Baulasten und Denkmalschutz
Zwei Punkte, die nicht im Grundbuch stehen und deshalb gern übersehen werden. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des Grundstücks – etwa eine übernommene Abstandsfläche oder ein gesichertes Zufahrtsrecht für den Nachbarn. Sie stehen im Baulastenverzeichnis der unteren Bauaufsichtsbehörde, in Lübeck also beim Bereich Stadtplanung und Bauordnung der Hansestadt. Finanzierende Banken fragen eine Baulastenauskunft regelmäßig ab; als Verkäufer sollten Sie vorher wissen, was dort eingetragen ist, statt es aus der Finanzierungsprüfung des Käufers zu erfahren.
Der Denkmalstatus ist in Lübeck kein Exotenthema: Neben der Altstadt stehen auch außerhalb der Wälle zahlreiche Gebäude unter Schutz. Der Status gehört offen ins Exposé – er bedeutet Auflagen bei Umbauten, eröffnet aber auch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für den Käufer und macht ausgerechnet beim Energieausweis einen Unterschied: Beim Verkauf eines Baudenkmals bestehen keine Ausweis-, Vorlage- und Übergabepflichten (§ 79 Abs. 4 i. V. m. § 80 Abs. 3–7 GModG). Klären Sie den Status im Zweifel vor der Vermarktung bei der Denkmalpflege der Hansestadt.
Versicherung und laufende Kosten
Der Nachweis der Wohngebäudeversicherung ist doppelt relevant: Die Bank des Käufers verlangt ihn für die Beleihung, und der Käufer übernimmt die Police beim Eigentumsübergang zunächst kraft Gesetzes. Legen Sie außerdem eine ehrliche Übersicht der Bewirtschaftungskosten bei – Grundsteuerbescheid, Abgabenbescheide der Hansestadt für Müll und Straßenreinigung, Energiekosten. Erfahrene Käufer fragen danach ohnehin; wer die Zahlen parat hat, wirkt souverän statt ausweichend.
Welche Unterlagen braucht der Notar?
Für den Kaufvertragsentwurf braucht der Notar weniger, als viele denken – aber das Wenige muss stimmen. Den aktuellen Grundbuchauszug ruft das Notariat selbst elektronisch ab. Von Ihnen kommen:
- Personendaten aller Verkäufer (Ausweis, Steuer-ID) und die Kontoverbindung für den Kaufpreis
- Angaben zu eingetragenen Grundschulden: Läuft noch ein Darlehen, fordert der Notar bei Ihrer Bank die Löschungsbewilligung an – deren Bearbeitung dauert bei manchen Instituten mehrere Wochen und gehört deshalb früh angestoßen
- Die wirtschaftlichen Eckdaten: Kaufpreis, mitverkauftes Inventar (Küche, Markisen – steuerlich relevant), Übergabetermin, etwaige besondere Vereinbarungen
- Bei den unten beschriebenen Sonderfällen: Erbschein, Teilungserklärung, Betreuungs- oder Vollmachtsurkunden
Der Energieausweis muss dem Käufer spätestens nach Vertragsschluss übergeben werden; in der Praxis wird die Übergabe häufig im Kaufvertrag dokumentiert. Wie der Weg vom unterschriftsreifen Entwurf bis zur Schlüsselübergabe abläuft und welche Fristen dabei gelten, lesen Sie im Ratgeber Hausverkauf: Ablauf und Notartermin.
Welche Sonderfälle erfordern zusätzliche Unterlagen?
Eigentumswohnung: Die WEG-Unterlagen
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung verdoppelt sich die Aktenlage, denn der Käufer erwirbt nicht nur die Wohnung, sondern tritt in eine Gemeinschaft ein. Zwingend dazu gehören:
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung – das Grundgesetz der WEG; erhältlich beim Verwalter oder als Abschrift beim Grundbuchamt
- Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen – hier stehen beschlossene und drohende Sonderumlagen, Streitthemen und geplante Sanierungen
- Hausgeldabrechnungen und aktueller Wirtschaftsplan – die tatsächliche monatliche Belastung des Käufers
- Stand der Erhaltungsrücklage und die Beschlusssammlung
- Angaben zum Verwalter samt Verwaltervertrag; verlangt die Teilungserklärung eine Verwalterzustimmung zum Verkauf, muss diese vor der Eigentumsumschreibung vorliegen
Diese Unterlagen bekommen Sie beim Verwalter; Kosten und Reaktionszeit hängen vom Verwaltervertrag ab – kalkulieren Sie ein bis drei Wochen und fragen Sie früh an. Finanzierende Banken lesen WEG-Protokolle inzwischen genau: Eine beschlossene, aber unbezifferte Dachsanierung im Protokoll kann eine Finanzierung ausbremsen.
Geerbte Immobilie: Erst die Erbfolge klären
Steht noch der Verstorbene im Grundbuch, müssen Sie vor dem Verkauf Ihre Erbenstellung nachweisen – durch einen Erbschein oder durch ein notarielles Testament samt Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Zuständig für den Erbschein ist das Nachlassgericht am Amtsgericht Lübeck; die Gebühr richtet sich nach dem Nachlasswert (GNotKG), und das Verfahren dauert je nach Fall mehrere Wochen bis Monate – bei Erbengemeinschaften mit Auslandsbezug auch länger. Die anschließende Grundbuchberichtigung auf die Erben ist gebührenfrei, wenn der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gestellt wird (Nr. 14110 KV GNotKG) – eine Frist, die Erbengemeinschaften erstaunlich oft verstreichen lassen. Praktisch gilt: Bei geerbten Häusern ist die Erbfolgeklärung der Taktgeber des gesamten Verkaufs; alle übrigen Unterlagen lassen sich parallel beschaffen.
Vermietete Immobilie: Der Käufer übernimmt die Verträge
Wird das Haus vermietet verkauft, gilt „Kauf bricht nicht Miete” (§ 566 BGB) – der Käufer tritt in die bestehenden Mietverhältnisse ein und will deshalb genau wissen, was er übernimmt. In die Akte gehören: alle Mietverträge mit Nachträgen, eine Aufstellung der aktuellen Mieten und der letzten Mieterhöhungen, die Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre, der Nachweis über die Kautionen (sie gehen auf den Käufer über) und Angaben zu etwaigen Mietrückständen oder laufenden Streitigkeiten. Unvollständige Mietunterlagen führen bei Kapitalanlegern fast automatisch zu Preisabschlägen, weil sie das Risiko nicht kalkulieren können.
Wo bekommen Sie welche Unterlage in Lübeck?
Vier Stellen decken fast alles ab. So gehen Sie konkret vor:
Grundbuchamt am Amtsgericht Lübeck (Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck): Antrag formlos schriftlich, per E-Mail an Grundbuch@AG-Luebeck.LandSH.de oder persönlich nach Terminabsprache; telefonisch erreichbar unter 0451 371-2525. 10 Euro unbeglaubigt, 20 Euro beglaubigt, Zahlung vor Ort per elektronischer Kostenmarke möglich.
Bauaktenarchiv der Hansestadt Lübeck (Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 22, 23552 Lübeck; bauaktenarchiv@luebeck.de): Für die Akteneinsicht brauchen Sie einen aktuellen Eigentümernachweis – zum Beispiel den Grundsteuer- oder Abgabenbescheid der Hansestadt oder einen höchstens drei Monate alten Grundbuchauszug –, bei Beauftragung Dritter zusätzlich eine Vollmacht, dazu eine unterschriebene Kostenübernahmeerklärung und Ihre telefonische Erreichbarkeit. Die Einsicht kostet 25 Euro, das Scannen mit E-Mail-Versand 25 Euro je Aktenband, Papierkopien 0,60 Euro (A4) bis 8,80 Euro je großformatigem Plan (Verwaltungsgebührensatzung vom 27.02.2025). Statikunterlagen größerer Gebäude lagern separat im Statikarchiv (Mühlenstraße 34–36) und müssen im Antrag ausdrücklich genannt werden. Unterlagen von vor 1945 sind nicht vorhanden.
LVermGeo SH (Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein): Liegenschaftskarte und Flurstücksnachweis online über das Bestellformular unter geoserver.gdi-sh.de, alternativ über die Kundencenter. Amtliche Auszüge, keine Drittanbieter-Aufschläge.
Ihr Verwalter (bei Eigentumswohnungen): Teilungserklärung, Protokolle, Abrechnungen, Wirtschaftsplan – am besten gebündelt in einem Termin anfragen.
Die Übersicht: Dokument, Quelle, Kosten, Dauer
| Dokument | Woher (Lübeck) | Kosten | Dauer |
|---|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Grundbuchamt am Amtsgericht Lübeck | 10 € / 20 € beglaubigt | wenige Tage bis ca. 2 Wochen |
| Liegenschaftskarte (Flurkarte) | LVermGeo SH, Online-Bestellformular | 27,37 € (farbig) | wenige Werktage |
| Flurstücks-/Eigentumsnachweis | LVermGeo SH | 14,28 € | wenige Werktage |
| Bauakte (Einsicht/Scan) | Bauaktenarchiv Hansestadt Lübeck | 25 € Einsicht; 25 €/Aktenband Scan | mind. 4 Wochen ab vollständigem Antrag |
| Energieausweis | dena-gelisteter Energieberater | 50–150 € (Verbrauch) / 300–550 € (Bedarf) | wenige Tage bis 2 Wochen |
| Wohnflächenberechnung | Bauakte oder Neuaufmaß durch Fachmann | 0 € bis niedriger dreistelliger Betrag | sofort bis 2 Wochen |
| WEG-Unterlagen | Verwalter (Teilungserklärung auch: Grundbuchamt) | je nach Verwaltervertrag | 1–3 Wochen |
| Erbschein | Nachlassgericht am Amtsgericht Lübeck | nach Nachlasswert (GNotKG) | mehrere Wochen bis Monate |
| Löschungsbewilligung | Ihre finanzierende Bank | meist gebührenfrei; Löschung kostet Notar-/Grundbuchgebühren | 2–6 Wochen |
Gebühren aus den amtlichen Quellen, Stand August 2026; Dauerangaben sind unsere Praxiswerte, im Einzelfall abweichend.
Sie möchten wissen, welche Unterlagen bei Ihrem Haus fehlen und welche wir für Sie beschaffen können? Im kostenlosen Erstgespräch gehen wir die Checkliste gemeinsam durch – danach wissen Sie genau, wo Sie stehen.
Warum sollten Sie vier bis sechs Wochen Vorlauf einplanen?
Die meisten Positionen der Checkliste sind schnell erledigt: Liegenschaftskarte online bestellt, Grundbuchauszug beantragt, Ordner durchgesehen – das schaffen Sie in einer Woche. Den Takt geben zwei andere Posten vor.
Zeitfresser Nummer eins ist die Bauakte. Das Lübecker Bauaktenarchiv bearbeitet Anträge strikt nach Eingang der vollständigen Unterlagen und weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Anträge vorgezogen werden – auch nicht mit Verweis auf einen anstehenden Verkauf. Mindestens vier Wochen Wartezeit, gerechnet ab Vollständigkeit: Wer den Eigentümernachweis nachreichen muss oder die Kostenübernahmeerklärung nicht unterschrieben hat, fängt in der Warteschlange von vorn an. Deshalb ist die Bauakte der erste Antrag, den Sie stellen sollten – idealerweise bevor das Exposé auch nur skizziert ist.
Zeitfresser Nummer zwei ist alles, was von Dritten abhängt: die Löschungsbewilligung Ihrer Bank, die WEG-Unterlagen vom Verwalter, im Erbfall das Nachlassgericht. Diese Fristen bestimmen Sie nicht selbst – Sie können sie nur früh anstoßen und parallel laufen lassen.
Aus der Praxis können wir sagen: Verkäufe geraten selten ins Stocken, weil ein Dokument gar nicht existiert. Sie stocken, weil die Beschaffung erst beginnt, wenn der Kaufinteressent schon gefunden ist – und dann vier Wochen Behördenlaufzeit gegen die Geduld eines Käufers stehen, der auch andere Objekte besichtigt.
Merksatz: Erst die Bauakte beantragen, dann das Exposé bauen. Wer die Unterlagen vor der Vermarktung komplett hat, verhandelt aus der Stärke – wer sie während der Vermarktung sucht, verhandelt gegen die Zeit.
Was kostet es, wenn Unterlagen fehlen?
Fehlende Unterlagen wirken auf drei Wegen auf Ihren Erlös – alle drei sehen wir regelmäßig:
Erstens: der Sicherheitsabschlag. Was ein Käufer nicht prüfen kann, preist er als Risiko ein. Fehlt die Wohnflächenberechnung, rechnet er konservativ; fehlen Modernisierungsnachweise, unterstellt der Gutachter der Bank den älteren Zustand; fehlt die Baugenehmigung für den Anbau, wird aus dem Wintergarten ein Verhandlungsargument. Jede Lücke verschiebt die Beweislast – und damit die Preisverhandlung – zu Ihren Lasten.
Zweitens: die geplatzte oder verzögerte Finanzierung. Banken finanzieren keine offenen Fragen. Ohne Grundriss, Wohnflächenberechnung und Liegenschaftskarte kommt die Beleihungswertermittlung nicht zum Abschluss; jede Nachforderung kostet ein bis zwei Wochen. Im ungünstigsten Fall springt der Käufer ab, und Sie starten die Vermarktung mit einem „war schon mal reserviert”-Makel neu.
Dritten gibt es den rechtlichen Hebel: Beim Energieausweis droht bei fehlender Vorlage oder fehlenden Pflichtangaben in der Anzeige ein Bußgeld bis 10.000 Euro (§ 108 GModG). Und wer Fragen von Kaufinteressenten ins Blaue beantwortet, statt Unterlagen sprechen zu lassen, riskiert später Auseinandersetzungen über zugesicherte Eigenschaften. Gemessen daran sind die Beschaffungskosten der kompletten Checkliste – in der Regel deutlich unter 500 Euro ohne Energieausweis – die günstigste Versicherung des ganzen Verkaufs.
Das übernehmen wir beim Maklerauftrag
Die Unterlagenbeschaffung ist der unsichtbare Teil unserer Arbeit – und einer, der über das Tempo des Verkaufs entscheidet. Beauftragen Sie uns mit dem Verkauf, übernehmen wir mit Ihrer Vollmacht die komplette Objektakte: Wir beantragen Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte, stellen den Antrag beim Bauaktenarchiv mit allen Nachweisen richtig und vollständig (damit die Vier-Wochen-Frist nur einmal läuft), fordern beim Verwalter die WEG-Unterlagen an und bereiten Grundriss und Wohnflächenangaben vermarktungsfertig auf. Fehlt der Energieausweis, erstellen wir ihn als dena-gelisteter Energieberater selbst – ein Termin weniger, ein Gewerk weniger, und die Pflichtangaben für die Anzeige stimmen von Anfang an. Was unser Auftrag darüber hinaus umfasst, lesen Sie auf unserer Seite Immobilienmakler Lübeck.
Sie planen den Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in Lübeck? Dann lassen Sie uns früh über die Aktenlage sprechen – gern bevor Sie den ersten Antrag stellen. Nehmen Sie Kontakt auf: Das Erstgespräch ist kostenlos, und danach haben Sie einen konkreten Fahrplan, welche Unterlage wann beantragt wird.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf mindestens?
Für den Start der Vermarktung: aktueller Grundbuchauszug, Auszug aus der Liegenschaftskarte, Wohnflächenberechnung, Grundriss, Baubeschreibung mit Baugenehmigung und ein gültiger Energieausweis. Käufer und Banken fragen zusätzlich Modernisierungsnachweise und den Gebäudeversicherungsschein ab.
Was kostet ein Grundbuchauszug in Lübeck?
Beim Grundbuchamt am Amtsgericht Lübeck kostet der unbeglaubigte Auszug 10 Euro, der beglaubigte 20 Euro. Als Eigentümer haben Sie das erforderliche berechtigte Interesse automatisch; der Antrag geht schriftlich, per E-Mail oder persönlich nach Terminabsprache.
Wie lange dauert die Bauakteneinsicht in Lübeck?
Das Bauaktenarchiv der Hansestadt Lübeck nennt derzeit eine Wartezeit von mindestens vier Wochen, gerechnet ab dem Tag, an dem der Antrag vollständig vorliegt. Anträge werden strikt nach Eingang bearbeitet und nicht vorgezogen, deshalb sollte die Bauakte Ihr erster Antrag sein.
Kann ich mein Haus auch ohne Grundriss oder Bauakte verkaufen?
Rechtlich ja, praktisch zu einem schlechteren Preis. Ohne Grundriss und Baupläne können Interessenten das Objekt schlecht einschätzen, und finanzierende Banken verlangen diese Unterlagen fast immer; fehlen sie, verzögert sich die Finanzierungszusage oder sie platzt.
Welche zusätzlichen Unterlagen brauche ich bei einer Eigentumswohnung?
Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, die aktuellen Hausgeldabrechnungen, den Wirtschaftsplan und Angaben zur Erhaltungsrücklage. Diese Unterlagen bekommen Sie beim Verwalter, die Teilungserklärung ersatzweise beim Grundbuchamt.
Übernimmt der Makler die Unterlagenbeschaffung?
Ja, mit einer Vollmacht dürfen wir Grundbuchauszug, Liegenschaftskarte und Bauakteneinsicht für Sie beantragen und stellen die vollständige Objektakte zusammen. Den Energieausweis erstellen wir als dena-gelisteter Energieberater selbst, falls er fehlt.
Quellen & Stand der Angaben
- Amtsgericht Lübeck – Grundbuch (Antragswege, Gebühren 10/20 €) (abgerufen: 13.08.2026)
- Hansestadt Lübeck – Bauaktenarchiv: Hinweise zur Akteneinsicht (Nachweise, Wartezeit) (abgerufen: 13.08.2026)
- Hansestadt Lübeck – Gebühren Bauaktenarchiv gem. Verwaltungsgebührensatzung vom 27.02.2025 (abgerufen: 13.08.2026)
- LVermGeo SH – Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (abgerufen: 13.08.2026)
- GeoBasis SH – Bestellformular für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Preise) (abgerufen: 13.08.2026)
- § 79 GModG – Grundsätze des Energieausweises (Gültigkeit, Denkmal-Ausnahme) (abgerufen: 13.08.2026)
- § 80 GModG – Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen (Vorlagepflicht) (abgerufen: 13.08.2026)
- § 87 GModG – Pflichtangaben in Immobilienanzeigen (abgerufen: 13.08.2026)
- § 108 GModG – Bußgeldvorschriften (abgerufen: 13.08.2026)
- GNotKG – Gerichts- und Notarkostengesetz (Kostenverzeichnis, u. a. Nr. 17000/17001) (abgerufen: 13.08.2026)
- Wohnflächenverordnung (WoFlV) (abgerufen: 13.08.2026)
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Förder- und Gesetzesangaben entsprechen dem oben genannten Rechtsstand — im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir Ihren konkreten Fall.