Ratgeber Energieberatung

iSFP-Erfahrungen: Was am Abzocke-Vorwurf dran ist

Von Vincent Weetendorf Aktualisiert am 13. August 2026 Rechtsstand: 13. August 2026

Wer nach Erfahrungen mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sucht, landet schnell bei harten Urteilen: „Abzocke”, „Papier für die Schublade”, „lohnt sich nie”. In Foren berichten Eigentümer von Fahrplänen, die eine Komplettsanierung für mehrere hunderttausend Euro empfehlen — für ein Haus, das der Besitzer eigentlich nur mit neuen Fenstern ausstatten wollte. Diese Kritik ist nicht aus der Luft gegriffen. Sie beschreibt reale Fälle.

Ich erstelle als dena-gelisteter Energieberater selbst Sanierungsfahrpläne. Gerade deshalb sage ich klar: Der iSFP ist ein Werkzeug, kein Wundermittel. Es gibt Konstellationen, in denen er sich rechnet — und es gibt Fälle, in denen ich aktiv davon abrate. Seit dem 21. Juli 2026 gelten außerdem neue Förderregeln, die die Rechnung deutlich verändern: Der bekannte 5-Prozent-Bonus greift nur noch bei größeren Vorhaben, die Verdopplung der förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro bleibt dagegen bestehen.

Dieser Artikel nimmt die drei häufigsten Kritikpunkte ernst, beantwortet sie einzeln, rechnet den Nutzen mit dem aktuellen Rechtsstand ehrlich durch — und benennt konkret, wann Sie sich das Geld sparen sollten.

Was werfen Kritiker dem iSFP vor?

Liest man Diskussionen in der Finanztip-Community, auf Reddit oder schaut die einschlägigen Warnvideos, kristallisieren sich drei Vorwürfe heraus. Alle drei verdienen eine ehrliche Antwort.

Kritikpunkt 1: „Der Fahrplan empfiehlt eine Maximalsanierung, die niemand bezahlen kann”

Der Vorwurf: Statt eines realistischen Plans bekommt der Eigentümer eine Wunschliste — Fassadendämmung, Dach, Fenster, Lüftungsanlage, Wärmepumpe, am Ende steht eine sechsstellige Summe und die Empfehlung „Effizienzhaus 55”.

Was dran ist: Der iSFP zeigt systembedingt den Weg zu einem sehr guten energetischen Zielzustand. Das ist Teil des von BAFA und dena vorgegebenen Formats — der Fahrplan soll das langfristige Potenzial des Gebäudes abbilden, nicht nur die nächste Einzelmaßnahme. Ein Gesamtpaket von 150.000 Euro oder mehr für einen unsanierten Altbau ist deshalb keine Fantasiezahl, sondern schlicht das, was eine Komplettsanierung kostet.

Das Problem entsteht, wenn der Berater diesen Zielpfad nicht übersetzt. Ein guter iSFP zerlegt die Gesamtsumme in einzelne, zeitlich gestaffelte Pakete, die sich am Budget und an den Lebensumständen der Eigentümer orientieren — und er benennt, welche Maßnahmen ohnehin anstehen (kaputtes Dach, fällige Fassade) und wo die energetische Verbesserung nur der Aufpreis auf eine Instandhaltung ist. Wer einen Fahrplan bekommt, der nur das Endbild zeigt und den Weg dorthin nicht priorisiert, hat einen schlechten iSFP erhalten — nicht der iSFP als Instrument ist das Problem.

Kritikpunkt 2: „Kosten und Nutzen stehen in keinem Verhältnis”

Der Vorwurf: 1.500 bis 2.500 Euro für ein PDF, dessen Förderbonus am Ende ein paar hundert Euro bringt.

Was dran ist: Für kleine Vorhaben stimmt die Rechnung tatsächlich oft nicht — und seit der Förderreform vom 21.07.2026 noch seltener als früher. Wer nur die oberste Geschossdecke dämmen lässt, holt über den iSFP-Bonus schlicht nichts mehr heraus (die Rechnung dazu weiter unten). Diese Kritik ist berechtigt, und ein seriöser Berater spricht das im Erstgespräch an, bevor er einen Auftrag annimmt.

Für größere Vorhaben kippt die Rechnung aber ins Gegenteil: Durch die verdoppelten förderfähigen Höchstkosten kann der iSFP mehrere tausend Euro zusätzlichen Zuschuss freischalten. Der Fehler vieler Pauschalurteile ist, dass sie beide Fälle in einen Topf werfen. Die ehrliche Antwort lautet: Es hängt vom Volumen ab — und die Schwelle liegt seit Juli 2026 bei 30.000 Euro förderfähigen Kosten.

Kritikpunkt 3: „Die Qualität schwankt extrem — je nach Berater”

Der Vorwurf: Der eine Berater kommt zweimal ins Haus, misst, fotografiert und erklärt; der andere schickt einen Fragebogen und generiert den Fahrplan am Schreibtisch. Beide kosten ähnlich viel.

Was dran ist: Dieser Punkt ist aus meiner Sicht der berechtigtste. Der Markt ist in den Boom-Jahren 2023 bis 2025 stark gewachsen, und es gibt Anbieter, die iSFPs im Akkord produzieren — teils über Callcenter-Vertrieb, teils als Türöffner für den Verkauf eigener Sanierungsleistungen. Genau solche Modelle waren der Anlass für die mediale „Abzocke”-Berichterstattung. Die Kritik trifft dort einen wunden Punkt: Ein iSFP ohne gründliche Vor-Ort-Aufnahme ist das Papier nicht wert.

Die gute Nachricht: Sie können die Qualität vorab prüfen. Woran Sie einen soliden Fahrplan und einen soliden Berater erkennen, steht im nächsten Abschnitt.

Merksatz: Der iSFP ist so gut wie die Bestandsaufnahme, auf der er beruht. Ein Fahrplan ohne gründlichen Vor-Ort-Termin ist keine Beratung, sondern ein Formular.

Woran erkennen Sie einen guten Sanierungsfahrplan?

Diese Prüfpunkte können Sie vor der Beauftragung und beim fertigen Dokument anlegen:

Vor der Beauftragung:

  • Listung prüfen: Ist der Berater in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena eingetragen? Nur dann ist die BAFA-Förderung der Beratung überhaupt möglich. Die Liste ist öffentlich einsehbar.
  • Vor-Ort-Termin: Ein iSFP ohne Begehung des Gebäudes ist ein Ausschlusskriterium. Fragen Sie konkret, wie lange der Termin dauert (realistisch: zwei bis vier Stunden) und was aufgenommen wird.
  • Unabhängigkeit: Verkauft der Anbieter auch Sanierungsleistungen, Wärmepumpen oder Dämmung? Dann ist der Fahrplan möglicherweise ein Vertriebsinstrument. Unabhängige Berater leben vom Honorar, nicht von der Folgeprovision.
  • Kaltakquise: Seriöse Energieberater rufen nicht unaufgefordert an. Telefonwerbung für iSFPs ist ein Warnsignal.

Beim fertigen Dokument:

  • Ihr Haus, nicht irgendein Haus: Stehen im Fahrplan die tatsächlichen Bauteilaufbauten, Fotos und Messwerte Ihres Gebäudes — oder generische Annahmen?
  • Priorisierung statt Wunschliste: Sind die Maßnahmenpakete zeitlich gestaffelt, mit Begründung der Reihenfolge (erst Hülle, dann Heizung — oder umgekehrt, mit Argument)?
  • Realistische Kosten: Enthalten die Maßnahmen aktuelle, regional plausible Kostenschätzungen inklusive der Instandhaltungsanteile?
  • Wechselwirkungen: Behandelt der Plan Themen wie Feuchteschutz bei Innendämmung, Lüftung nach Fenstertausch, Heizlast nach Dämmung? Das trennt Fachplanung von Textbausteinen.
  • Fördereinordnung auf aktuellem Stand: Verweist der Fahrplan auf die seit 21.07.2026 geltenden Konditionen — oder rechnet er noch mit pauschal „20 % statt 15 %”?

Was kostet ein iSFP — und was übernimmt das BAFA?

Für die Beratung selbst gibt es einen eigenen Zuschuss aus dem Programm „Energieberatung für Wohngebäude” (EBW). Das BAFA übernimmt 50 Prozent des Beratungshonorars, gedeckelt je nach Gebäudegröße (laut BAFA, Stand August 2026):

GebäudeZuschussHöchstbetrag
Ein-/Zweifamilienhaus50 % des Honorars650 €
Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten50 % des Honorars850 €
Zusätzlich: Erläuterung in WEG-Versammlungpauschal250 €

Marktüblich liegen die Honorare für ein Ein- bis Zweifamilienhaus je nach Größe, Zustand und Region zwischen rund 1.300 und 2.500 Euro. Nach Abzug des Zuschusses bleibt damit typischerweise ein Eigenanteil zwischen etwa 650 und 1.850 Euro. Seit April 2025 wird der Zuschuss direkt an Sie als Antragsteller ausgezahlt — Sie bezahlen also zunächst das volle Honorar und erhalten die Förderung anschließend erstattet.

Ein Zeitfaktor, den Sie kennen sollten — ohne Panik: Die aktuelle EBW-Richtlinie läuft laut Förderdatenbank des Bundes zum 31.12.2026 aus. Ob und in welcher Form eine Nachfolgeregelung kommt, ist offen (Stand August 2026). Das ist kein Grund, überstürzt zu beauftragen — aber wer ohnehin einen iSFP plant, hat derzeit Planungssicherheit nur bis Jahresende. Was ein iSFP nicht ist: ein Energieausweis. Der Ausweis ist ein Pflichtdokument beim Verkauf und deutlich günstiger — die Unterschiede haben wir im Ratgeber Energieausweis-Kosten aufgeschlüsselt.

Was bringt der iSFP-Bonus seit dem 21. Juli 2026 noch?

Hier hat sich die Rechtslage spürbar geändert — und viele Artikel und Anzeigen im Netz rechnen noch mit dem alten Stand. Die Regeln in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG Einzelmaßnahmen) seit 21.07.2026 (laut BAFA, Stand August 2026):

  1. Der 5-Prozentpunkte-Bonus (15 statt 20 Prozent Zuschuss für Maßnahmen an der Gebäudehülle und bestimmter Anlagentechnik) gilt nur noch, wenn die förderfähigen Kosten 30.000 Euro übersteigen — und dann nur auf den übersteigenden Betrag. Bei Vorhaben bis 30.000 Euro bleibt es bei 15 Prozent, iSFP hin oder her.
  2. Die Verdopplung der förderfähigen Höchstkosten von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr mit iSFP bleibt unverändert bestehen. Das ist seit der Reform der eigentliche Hebel.
  3. Für den Heizungstausch (KfW-Zuschuss 458) gab es den iSFP-Bonus noch nie — dort gelten Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus (umgangssprachlich Klimabonus) und Einkommensbonus nach eigenen Regeln (laut KfW, Stand August 2026). Wer einen iSFP nur wegen der neuen Heizung erstellen lässt, hat einer verbreiteten Fehlannahme aufgesessen.

Rechenbeispiel: kleines Vorhaben gegen großes Vorhaben

Zwei typische Fälle aus der Beratungspraxis, gerechnet mit dem Fördersatz von 15 Prozent für Gebäudehüllen-Maßnahmen:

Kleines Vorhaben: DachdämmungGroßes Vorhaben: Hülle komplett
Förderfähige Kosten24.000 €58.000 €
Anrechenbar ohne iSFP (Deckel 30.000 €)24.000 €30.000 €
Zuschuss ohne iSFP (15 %)3.600 €4.500 €
Anrechenbar mit iSFP (Deckel 60.000 €)24.000 €58.000 €
Grundförderung mit iSFP (15 %)3.600 €8.700 €
iSFP-Bonus (5 % auf Betrag über 30.000 €)0 €1.400 €
Zuschuss gesamt mit iSFP3.600 €10.100 €
Fördervorteil durch den iSFP0 €+5.600 €

Das Ergebnis ist eindeutig — in beide Richtungen. Bei der einzelnen Dachdämmung bringt der iSFP förderseitig exakt nichts mehr; wer ihn nur dafür beauftragt, zahlt den Eigenanteil ohne Gegenwert. Beim großen Paket schaltet der Fahrplan dagegen 5.600 Euro zusätzlichen Zuschuss frei — ein Vielfaches seines Eigenanteils. Die pauschale Aussage „der iSFP lohnt sich (nicht)” ist seit Juli 2026 endgültig falsch. Richtig ist: Er lohnt sich förderseitig ab einem Maßnahmenvolumen oberhalb von 30.000 Euro pro Wohneinheit — darunter nur dann, wenn Sie ihn als Planungsinstrument wollen, nicht als Förderticket.

Übrigens: Maßnahmen aus dem Fahrplan können Sie über bis zu 15 Jahre gestaffelt umsetzen und dabei den verdoppelten Kostendeckel in mehreren Kalenderjahren nutzen. Gerade diese Staffelung macht den iSFP für umfassende Sanierungen interessant, die nicht in einem Jahr finanzierbar sind.

Sie sind unsicher, auf welcher Seite der 30.000-Euro-Schwelle Ihr Vorhaben liegt? Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir das gemeinsam durch — und sagen Ihnen auch, wenn sich der iSFP in Ihrem Fall nicht lohnt.

Wann rate ich vom iSFP ab?

Diese Liste stammt aus unserer Beratungspraxis. In diesen Konstellationen empfehle ich den Sanierungsfahrplan nicht:

  • Der Verkauf steht bevor. Für den Verkauf brauchen Sie einen Energieausweis, keinen iSFP. Die Förderung würde ohnehin der Käufer nutzen. Investieren Sie das Geld in vollständige Unterlagen und eine belastbare Wertermittlung.
  • Sie planen eine Einzelmaßnahme unter 30.000 Euro — und danach nichts mehr. Wie das Rechenbeispiel zeigt: Der Bonus greift nicht, der einfache Kostendeckel reicht aus. Der iSFP wäre reiner Zusatzaufwand.
  • Das Budget reicht absehbar nur für eine Maßnahme. Ein Fahrplan über 15 Jahre nützt wenig, wenn realistisch nur der Fenstertausch finanzierbar ist. Dann ist eine fokussierte Fachplanung für genau diese Maßnahme das ehrlichere Produkt.
  • Es geht ausschließlich um den Heizungstausch. Die KfW-Heizungsförderung kennt keinen iSFP-Bonus. Sinnvoller ist hier eine Heizlastberechnung und die Prüfung, ob vorher gedämmt werden sollte — das kann eine Energieberatung leisten, dafür braucht es aber nicht zwingend das iSFP-Format.
  • Das Haus ist bereits weitgehend saniert. Wenn nur noch Restmaßnahmen offen sind, trägt der Fahrplan wenig bei, was eine gezielte Einzelberatung nicht auch könnte.

Umgekehrt gilt: Wer ein unsaniertes oder teilsaniertes Haus über mehrere Jahre in Etappen ertüchtigen will — und dabei über die 30.000-Euro-Schwelle kommt —, bekommt mit dem iSFP Planungssicherheit, die richtige Maßnahmenreihenfolge und den verdoppelten Förderdeckel. Das ist die Konstellation, für die das Instrument gebaut wurde.

Wie läuft die Erstellung ab?

Der Ablauf ist bei seriösen Beratern weitgehend gleich und dauert von der Beauftragung bis zur Übergabe meist vier bis acht Wochen:

  1. Erstgespräch und Auftragsklärung: Ziele, Budgetrahmen, bekannte Schwachstellen. Hier muss die ehrliche Frage fallen, ob sich der iSFP in Ihrem Fall überhaupt lohnt.
  2. Vor-Ort-Aufnahme: Begehung des gesamten Gebäudes — Bauteile, Fenster, Heizung, Dachraum, Keller, Fotos, Maße. Realistisch zwei bis vier Stunden.
  3. Bilanzierung und Konzept: Der Berater bildet das Gebäude in einer Bilanzierungssoftware ab und entwickelt Maßnahmenpakete mit Kosten, Einsparungen und Förderung.
  4. Übergabe- und Erläuterungsgespräch: Der fertige Fahrplan wird Schritt für Schritt durchgesprochen. Ein iSFP, der kommentarlos per E-Mail kommt, ist ein Qualitätsmangel.
  5. Förderabwicklung: Der Antrag beim BAFA läuft über den Berater als Beratungsförderung; seit April 2025 erhalten Sie die Auszahlung direkt.

Wichtig für die spätere Nutzung des Bonus: Die umgesetzte Maßnahme muss im Fahrplan enthalten sein, und der Fahrplan darf beim Förderantrag nicht älter als 15 Jahre sein.

Was bedeutet das für Lübecker Altbauten?

In Lübeck und dem Umland beraten wir überwiegend zwei Gebäudetypen, und für beide fällt die iSFP-Abwägung unterschiedlich aus.

Backstein-Altbauten der Gründerzeit — etwa in St. Gertrud, Marli oder rund um die Altstadt — haben oft erhaltenswerte oder geschützte Sichtmauerwerk-Fassaden. Eine Außendämmung scheidet dort häufig aus; stattdessen geht es um Innendämmung (mit sorgfältiger Feuchteplanung), Dach- und Kellerdeckendämmung, Fenster und Anlagentechnik. Genau diese Wechselwirkungen — Innendämmung, Taupunkt, Lüftung — sind der Fall, in dem ein gründlich erstellter iSFP seine Stärke ausspielt: Die Reihenfolge der Maßnahmen ist hier nicht beliebig, und Fehler werden teuer. Solche Sanierungen überschreiten die 30.000-Euro-Schwelle fast immer, sodass auch Bonus und verdoppelter Deckel greifen.

Siedlungshäuser der 1950er- bis 1970er-Jahre — etwa in Kücknitz, Moisling oder St. Lorenz — sind konstruktiv einfacher. Hier ist die entscheidende Frage oft schlicht: eine Einzelmaßnahme oder ein Etappenplan? Wer nur die oberste Geschossdecke dämmt, braucht keinen iSFP. Wer Fassade, Dach und Fenster über fünf bis zehn Jahre angehen will, profitiert von Fahrplan und 60.000-Euro-Deckel.

Beim Thema Heizung hat sich der Druck übrigens spürbar verringert: Seit dem GModG (in Kraft seit 29.07.2026) gibt es keine 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht mehr, die Heizungswahl ist frei und vom Stand der kommunalen Wärmeplanung entkoppelt. Was das im Einzelnen bedeutet, haben wir im Ratgeber zum Heizungsgesetz 2026 (GModG) zusammengefasst. Für die iSFP-Entscheidung heißt das: Niemand muss aus Angst vor Fristen einen Fahrplan beauftragen. Der einzige echte Termindruck liegt derzeit bei der Beratungsförderung selbst (EBW bis 31.12.2026).

Unterm Strich: Der Abzocke-Vorwurf trifft ein reales Marktphänomen — aggressive Vertriebsmodelle und lieblos generierte Fahrpläne —, aber nicht das Instrument selbst. Ein sorgfältig erstellter iSFP ist für die richtige Zielgruppe eines der wirksamsten Planungswerkzeuge, die es für Bestandsgebäude gibt. Für die falsche Zielgruppe ist er verzichtbar, und das sollte Ihnen jeder Berater vor der Beauftragung sagen. Wenn Sie wissen möchten, zu welcher Gruppe Ihr Haus gehört, sprechen Sie uns an — das Erstgespräch ist kostenlos, und ein „in Ihrem Fall lohnt sich das nicht” gehört bei uns ausdrücklich zu den möglichen Antworten.

Häufige Fragen

Was kostet ein iSFP für ein Einfamilienhaus?

Marktüblich liegen die Honorare für ein Ein- oder Zweifamilienhaus zwischen rund 1.300 und 2.500 Euro, je nach Größe und Aufwand. Das BAFA übernimmt 50 Prozent, höchstens 650 Euro. Der Eigenanteil liegt damit meist zwischen etwa 650 und 1.850 Euro.

Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss für den Sanierungsfahrplan?

Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 Prozent des Honorars, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Die Richtlinie läuft zum 31.12.2026 aus, eine Nachfolgeregelung ist noch offen.

Was bringt der iSFP-Bonus seit Juli 2026 noch?

Seit dem 21.07.2026 gibt es die 5 Prozentpunkte extra nur noch, wenn die förderfähigen Kosten 30.000 Euro übersteigen, und nur auf den übersteigenden Betrag. Wichtiger ist oft die zweite Wirkung: Mit iSFP verdoppeln sich die förderfähigen Höchstkosten von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr.

Ist ein iSFP Pflicht?

Nein. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist freiwillig. Auch BAFA- und KfW-Förderungen können Sie ohne iSFP beantragen, dann allerdings ohne Bonus und mit dem einfachen Kostendeckel von 30.000 Euro pro Wohneinheit.

Wie lange ist ein iSFP gültig?

Für den iSFP-Bonus akzeptiert das BAFA Fahrpläne, die zum Zeitpunkt des Förderantrags nicht älter als 15 Jahre sind. Die Maßnahme muss im Fahrplan enthalten sein.

Lohnt sich ein iSFP, wenn ich mein Haus verkaufen will?

In der Regel nicht. Für den Verkauf ist nur der Energieausweis Pflicht. Ein iSFP kann Kaufinteressenten Orientierung geben, doch die Förderung nutzt dann der Käufer — als Verkäufer investieren Sie das Geld besser in eine saubere Wertermittlung und vollständige Unterlagen.

Quellen & Stand der Angaben

  1. BAFA — Energieberatung für Wohngebäude (EBW): Förderhöhe und Richtlinie (abgerufen: 13.08.2026)
  2. BAFA — Bundesförderung für effiziente Gebäude: Einzelmaßnahmen (BEG EM), iSFP-Bonus und förderfähige Höchstkosten (abgerufen: 13.08.2026)
  3. Förderdatenbank des Bundes — Energieberatung für Wohngebäude (Laufzeit bis 31.12.2026) (abgerufen: 13.08.2026)
  4. KfW — Zuschuss 458: Heizungsförderung für Privatpersonen (Konditionen seit 21.07.2026) (abgerufen: 13.08.2026)
  5. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals GEG) — Volltext (abgerufen: 13.08.2026)
  6. Bundesregierung — Modernisierung des Gebäudeenergiegesetzes (GModG) in Kraft seit 29.07.2026 (abgerufen: 13.08.2026)

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Förder- und Gesetzesangaben entsprechen dem oben genannten Rechtsstand — im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir Ihren konkreten Fall.

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